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Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmung" und "CETA-Volksabstimmung"

25.03.2019

Von Montag 25. März bis Montag 1. April 2019 kann in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht genommen werden und die Zustimmung zu diesem Volksbegehren auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklärt werden. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).


 

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 18. Februar 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eine der beiden Volksbegehren abgegeben haben, können dafür keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Auf dem Gemeindeamt 3863 Reingers 81 können an den nachstehend angeführten Tagen und Zeiten Eintragungen vorgenommen werden:

Montag, 25. März 2019          - von 08:00 bis 20:00 Uhr

Dienstag, 26. März 2019       - von 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch, 27. März 2019     - von 08:00 bis 20:00 Uhr

Donnerstag, 28. März 2019  - von 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag, 29. März 2019          - von 08:00 bis 16:00 Uhr

Samstag, 30. März 2019       - von 08:00 bis 10:00 Uhr

Sonntag, 31. März 2019        - keine Eintragung

Montag, 01. April 2019         - von 08:00 bis 16:00 Uhr


Online können Eintragungen bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (1. April 2019), 20:00 Uhr, durchgeführt werden

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Hanfdorf Reingers

Reingers 92
3863 Reingers


Kontakt

Mobil: +43 (0)664/361 16 14
Tel: +43 (0)2863/8208
Mail: hanfdorf@reingers.at

Gemeinde Reingers

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