Am 26. Jänner 2020 findet die Gemeinderatswahl statt.
Wahllokale: Sprengel 1 - Reingers - Volksschule Reingers 43
Sprengel 2 - Leopoldsdorf - Feuerwehrhaus Leopoldsdorf 83
Sprengel 3 - Illmanns - Feuerwehrhaus Illmanns 101
Sprengel 4 - Grametten - Gemeindelokal Grametten 102
Sprengel 5 - Hirschenschlag - Feuerwehrhaus Hirschenschlag 101
Wahlzeit in allen Wahllokalen: 08:00 bis 11:00 Uhr
Wer darf wählen?
Jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat und im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist.
Wer kann eine Wahlkarte beantragen?
Wahlberechtigte, denen der Besuch des Wahllokals in Folge Bettlägerigkeit nicht möglich ist und die von einer besonderen Wahlbehörde zum Zweck der Stimmabgabe in ihrer Wohnung aufgesucht werden wollen, oder
Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben (etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland) und die von der Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechts mittels Briefwahl Gebrauch machen wollen.
Achtung!
Wahlkarten können schriftlich oder mündlich (persönlich bei der Gemeinde) beantragt werden – eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Schriftliche Beantragung bis spätestens 22. Jänner 2020 oder bis spätestens 24. Jänner 2020 – 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist.
Mündliche Beantragung: Persönlich (mit Lichtbildausweis) in Ihrem Gemeindeamt bis spätestens 24. Jänner 2020 – 12.00 Uhr.
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt bei schriftlicher Beantragung eingeschrieben und nachweislich (RSb) an die angegebene Zustelladresse.
Bei Abholung der Wahlkarte am Gemeindeamt durch den Antragsteller muss dieser die persönliche Übernahme mit seiner eigenhändigen Unterschrift bestätigen (Lichtbildausweis erforderlich).
Wird die Wahlkarte von einem Familienangehörigen abgeholt, muss die Person eine schriftliche Vollmacht zur Übernahme der Wahlkarte vorlegen (Lichtbildausweis des Abholers erforderlich).
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben.
Hanfdorf Reingers
Reingers 92
3863 Reingers
Kontakt
Mobil: +43 (0)664/361 16 14
Tel: +43 (0)2863/8208
Mail: hanfdorf@reingers.at
Gemeinde Reingers