Der Heizkostenzuschuss kann bis 31. März 2023 beim zuständigen Hauptwohnsitz-Gemeindeamt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt über das Amt der NÖ Landesregierung.
Leben mehrere Personen in einem Haushalt, so sind die Einkünfte aller im Haushalt lebender Personen nachzuweisen.
Ausgenommen vom Heizkostenzuschuss sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen.
- Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ MSG/NÖ SAG beziehen.
- Personen, die in Einrichgungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind.
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben.
Hanfdorf Reingers
Reingers 92
3863 Reingers
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Gemeinde Reingers