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Heizkostenzuschuss



Die NÖ Landesregierung hat auf Iniative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern und Niederösterreicherinnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023 in Höhe von € 150,00 und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von  150,00 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann bis 31. März 2023 beim zuständigen Hauptwohnsitz-Gemeindeamt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt über das Amt der NÖ Landesregierung.


Bitte Einkommensnachweis und E-Card mitbringen.

Leben mehrere Personen in einem Haushalt, so sind die Einkünfte aller im Haushalt lebender Personen nachzuweisen. 

Ausgenommen vom Heizkostenzuschuss sind:

- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen.
- Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ MSG/NÖ SAG beziehen.    
- Personen, die in Einrichgungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind.
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben.

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