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Ermittlung der Geschworenen/Schöffen

Gemäß § 5 Abs. 1 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990 (GSchG), BGBl. 256/1990 in der geltenden Fassung hat der Bürgermeister duch ein Zufallsverfahren fünf von tausend Personen zu ermitteln, die die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung gemäß §§ 1 bis 4 GSchG besitzen.

Dieses Zufallsermittlungsverfahren wird am

 

Mittwoch, den 21. Februar 2024 um 09.00 Uhr

im Gemeindeamt Reingers

 

durchgeführt (automationsunterstütztes Verfahren).

Das Verzeichnis der gezogenen Personen liegt in der Zeit von 22.02.2024 bis 05.03.2024 während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt Reingers zur öffentlichen Einsicht auf. Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen.




 
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