Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F., zwei Wochen
vom 12.07.2024 bis 26.07.2024
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht elektronisch aufgelegt.
Jede Person ist berechtigt, gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes bis spätestens 23.08.2024 eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) 3019 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, einzubringen, wobei die Begutachtungsunterlagen auch auf
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/RegRop_GD.html
eingesehen werden können.
Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden in Erwägung gezogen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass abgegebene Stellungnahmen Berücksichtigung finden. In Stellungnahmen enthaltene personenbezogene Daten werden (elektronisch) von der versendenden Stelle des Amtes der NÖ Landesregierung verarbeitet.
Hanfdorf Reingers
Reingers 92
3863 Reingers
Kontakt
Mobil: +43 (0)664/361 16 14
Tel: +43 (0)2863/8208
Mail: hanfdorf@reingers.at
Gemeinde Reingers