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Wo sind in Zukunft Wohnbau und Betriebsgebiete möglich?




Selbstverständlich muss es für ortsansässige Menschen im Waldviertel weiterhin möglich sein, Wohnraum zu schaffen und wirtschaftlich aktiv zu sein. Der Verein Interkomm hat daher Grundsätze zur räumlichen Entwicklung festgeschrieben und als „Waldviertler Erklärung“ an LHStv. Stephan Pernkopf übergeben.


Foto: Verein Interkomm Waldviertel
Überreichung der Waldviertler Erklärung zur Regionalen Leitplanung an LHStv. Dr. Stephan Pernkopf in St. Pölten. Von Links: Vbgm. Franz Fichtinger, Bgm. Ing. Nikolaus Reisel, Bgm. Karl Elsigan, LHStv. Dr. Stephan Pernkopf, Obmann Bgm. Martin Bruckner, Bgm. Franz Rosenkranz, NR Lukas Brandweiner
 


Raumplanung ist ein wichtiges Thema, das in seiner Wirkung alle Waldviertler:innen betrifft. Im Fokus der vom Land NÖ initiierten Regionalen Leitplanung stehen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes bei größtmöglichem Schutz der Natur und der Kulturlandschaft.

Die Gemeinden bringen sich mit Erfahrungen und Expertise ein

Wir, die Waldviertler Gemeinden, übernehmen Verantwortung für die Entwicklung unserer Region und möchten uns konstruktiv in den Planungsprozess rund um die Regionale Leitplanung einbringen. Wohnen und Wirtschaften im Waldviertel soll auch in Zukunft möglich sein, die Daseinsvorsorge soll gesichert werden und das bei einem sparsamen Verbrauch weiterer Bodenflächen.

Verein Interkomm Waldviertel als Zugpferd

Der Verein Interkomm - ein Zusammenschluss von 60 Waldviertler Gemeinden - hat, im Zuge einer intensiven Arbeitstagung, mit 40 Bürgermeister:innen aus allen Bezirken, Vertreter:innen der Wirtschaft und des regionalen Entwicklungsverbandes sowie Raumordnungsexpert:innen Grundsätze formuliert, welche in den Arbeitsprozess zur Regionalen Leitplanung eingebracht werden.

Für die künftige Entwicklung des Waldviertels wurden 15 Leitsätze definiert. Dazu gehört das Ziel eines Bevölkerungswachstums ebenso wie die Forderung, auch künftig den ortsansässigen Menschen die Möglichkeit zu geben, in allen Dörfern Wohnraum zu schaffen und wirtschaftlich aktiv zu sein. Im Fokus stehen Versiegelungsreduktion, kompakte Bauformen und die Nutzung von leerstehenden Immobilien.

103 Bürgermeister:innen stellen sich hinter das Positionspapier zur Regionalen Leitplanung

Diese Leitsätze wurden in der „Waldviertler Erklärung“ zusammengefasst und von 103(!) Bürgermeister:innen des Waldviertels unterzeichnet, - darunter auch unsere Gemeinde! Und auch Vertreter:innen des Wirtschaftsforums, des Regionalen Entwicklungsverbandes und der LEADER Regionen stehen hinter dem Positionspapier, das an die Vertreter des Landes überreicht wurde. (Download unter www.interkomm.work)

Obmann Bgm. Bruckner dazu: „Nur gemeinsam, in Partnerschaft zwischen Land und den autonomen Gemeinden, bietet sich die Chance, waldviertelgerechte Rahmenbedingungen zu definieren, die im Gesetz verordnet werden!“

Klar zustimmend hat LHStv. Dr. Pernkopf das Engagement kommentiert: „Das Waldviertel zeigt erneut, was gemeindeübergreifende Zusammenarbeit leisten kann. Ich stimme dem Positionspapier zu. Natürlich ist es ein Diskussionsprozess mit unterschiedlichen Anforderungen, aber wenn sich eine Region zusammentut und ihre Entwicklungsziele klar formuliert, hilft das der Qualität und der Akzeptanz der Ergebnisse!“

Der Verein Interkomm wird sich auch in den folgenden Monaten engagieren und die Interessen der Region vertreten, damit wir unsere Entwicklungspotenziale nutzen können und gleichzeitig unseren Beitrag zum Bodenschutz leisten.


Was ist die Regionale Leitplanung?

Bis Juni 2022 soll in NÖ ein Leitbild zur Raumentwicklung und Kooperation als „strategisches Dach“ erarbeitet werden. Die Ergebnisse dieser Regionalen Leitplanung werden in die Regionalen Raumordnungsprogramme als Verordnung des Landes sowie in die Örtliche Raumordnung (ÖEK, FWP) der Gemeinden übergeführt. Dabei liegt der Fokus auf den 4 Untersuchungsbereichen: Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge, Betriebsentwicklung und Grünraumentwicklung.

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Ziel ist, dass alle Regionen NÖs ein neues oder aktualisiertes Regionales Raumordnungsprogramm als Grundlage der Gemeindeplanung vorliegen haben.

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